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AGB

AGB der Lions Tennis & Athletic Academy

 

1) Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Lions Tennis& Athletic Academy (Inhaberinnen: Ekaterina Yasinski & Romina Shirzady, Scheffelstraße 22, 04277 Leipzig) geschlossenen Verträge.

Der Vertrag mit der Tennisakademie kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten, zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens der Lions Tennis& Athletic Academy gültig. Lions Tennis&Athletic Academy ist in der Annahme einer Trainingsanmeldung frei.

Beim Zustandekommen eines Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.

 

2) Training

Unser Trainingsangebot umfasst grundsätzlich Gruppen-, Mannschafts-, sowie Einzeltraining.

Die Tennisakademie teilt die Gruppen nach Spielstärke und Alter ein. Auf die Wünsche der Kunden werden wir Rücksicht nehmen, wobei für uns die sportliche Entwicklung aller Teilnehmer im Vordergrund steht.

Das Gruppentraining wird mit einer maximalen Gruppenstärke von sechs Teilnehmern gestaltet.

Die Trainereinteilung ist der Tennisakademie vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es gestattet einen Trainerwechsel vorzunehmen. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien Sachsens findet kein Training statt. 

 

3) Ausfall

Alle Teilnehmer haben beim Gruppentraining einen "Regenverfalltag". Dies bedeutet, dass falls es zu einem Ausfall wegen Regen seitens der Tennisschule kommen sollte und das Training abgesagt wird, diese Trainingseinheit nicht nachgeholt wird. Kommt es zu mehreren Regentagen (mehr als 1 Tag), wird Ausfalltraining an von der Tennisschule festgelegten Tagen angeboten. Das Nachholen in anderen Gruppen, ist nur in Ausnahmefällen möglich da sonst die Gruppenkonstellationen nicht mehr gewährleistet werden kann. 

Falls das Gruppentraining aus gesundheitlichen, terminlichen oder anderen Gründen seitens des Teilnehmers abgesagt wird, besteht kein Anspruch auf ein Nachholtraining. 

 

4) Zahlungsmodalitäten                                                                                                                                                    

Die Preise der Lions Tennis& Athletic Academy basieren auf einer Mischkalkulation, sodass ganzjährlich die gleichen Monatsbeiträge anfallen.                                                                                                                                                                Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist spätestens bis zum 3. des jeweiligen Monats fällig. Ist der Trainingsbetrag bis zum 10. des Monats nicht auf unserem Konto eingegangen, können wir den/die Teilnehmer/in bis zum Zahlungseingang vom Training ausschließen. Der bestehende Trainingsvertrag und der vereinbarte Beitrag bleiben in diesem Fall unberührt.

Bei Zehnerkarten und Mannschaftstraining wird der gesamte Betrag vor Beginn der ersten Stunde fällig.

Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter des Sportlers. Überschreitet dieser ein Alter, welches zur nächsten Preiskategorie gehört, so ändert sich der Preis ohne Vorankündigung bis auf Weiteres. Der Lions Tennis& Athletic Academy ist demnach freigestellt die Summe des SEPA-Lastschriftmandats eigenständig zu ändern und diese monatlich fortlaufend einzuziehen. 

 

5) Aufsicht bei Minderjährigen

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir übernehmen vor Beginn und nach Beendigung des Trainings keine Aufsichtspflicht.

Die Kinder müssen von ihren Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/der Trainers/in Folge leisten müssen. Bei Verlassen des Trainingbereichs, wird keine Haftung übernommen.

 

6) Ausschluss vom Training

Die Tennisakademie behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnungen den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.

Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.

 

7) Publizierung im Internet/Zeitung/Präsentationsmaterial

Mit der Teilnahme am Tennistraining stimmt der Teilnehmer, bzw. dessen erziehungsberechtigte zu, von ihm gemachte Fotos auf der Homepage, bzw. in Flyern/Plakaten oder in der Zeitung veröffentlicht werden dürfen.

Ist jemand nicht damit einverstanden, muss er dies bei Anmeldung mitteilen.

 

8) Kündigung

Der Trainingsvertrag kann nur zum Ende der Wintersaison (31.03.) oder der Sommersaison (30.09.) gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag stillschweigend zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.

 

9) Zehnerkarten 

Ausgehändigte und bezahlte Zehnerkarten müssen innerhalb von 24 Monaten abgespielt werden. Nach dieser Frist verliert die Zehnerkarte ihre Gültigkeit. Der Kaufpreis/Restsaldo wird dabei nicht zurückerstattet. 

 

10) Haftung

Für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und sein eigenes Risiko. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor.

 

11) Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer  Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden die Daten gelöscht.

Wir verwenden, die von uns gesammelten Informationen nur unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes.

 

12) Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind nach spätestens 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Eventuelle Mängelrügen sind danach ausgeschlossen.

 

13) Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.        

Stand August 2023

Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Lions Tennis & Athletic Academy Gbr

Inh. Shirzady Romina, Ekaterina Yasinski

Scheffelstraße 22

04277 Leipzig 

 

Kontakt 

Telefon : +49 15730881222

Email: info@lions-tennis.com

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz : 231 / 157 / 04400

Handelsregister Amtsgericht Leipzig HRA 17660

 

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